§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1. Der Verein „Freundeskreis Jakobsweg Posen – Görlitz – Prag“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung von Religion, Völkerverständigung und Kultur im Hinblick auf die Pilgerschaft nach Santiago de Compostela. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Wiederbelebung des Jakobswegs zwischen Posen (Polen), Görlitz (Deutschland) und Prag (Tschechien). Dazu gehören: - die Förderung der Verehrung des Hl. Jakobus des Älteren, - die Unterstützung, den christlichen Sinn einer Pilgerfahrt zu entdecken, - die Erforschung, Ausweisung und Erhaltung der Pilgerroute, - die Bereitstellung von Anlaufstellen und Herbergen für Pilger, - die Betreuung der Pilger (Informationsleistungen, Führungen, Hilfen), - die Bewahrung der mit dem Jakobsweg in Verbindung stehenden Kulturgüter, - die Wiederbelebung örtlicher Traditionen zur Verehrung des Hl. Jakobus, - die Zusammenarbeit von deutschen, tschechischen und polnischen Pilgern und - die Förderung von internationalen Begegnungen von Pilgerfreunden. Der Verein verwirklicht seinen Satzungszweck in enger Zusammenarbeit mit den interessierten zuständigen kirchlichen Einrichtungen. 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. |