§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Umsetzung des Vereinszwecks aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. 2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und/oder dafür freiwillige Arbeitsstunden zu leisten.
§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge 1. Bei der Aufnahme in den Verein ist keine Aufnahmegebühr zu zahlen. 2. Fördernde Mitglieder haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Das Nähere regelt die Beitragsordnung. 3. Aktive Mitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
§ 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. |