Zittauer Jakobsweg
Südl. Teil des Jakobswegs Gnesen-Görlitz-Praha
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§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden. Da der Verein grenzüberschreitend tätig, sind Mitglieder auch aus den Nachbarländern Polen und Tschechien willkommen.
2. Mitglied kann werden, wer den Verein unterstützen will
a) durch eine ehrenamtliche Tätigkeit (aktives Mitglied) und/oder
b) durch finanzielle Beiträge (förderndes Mitglied).
3. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
4. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung des ersten Mitgliedbeitrags wirksam, bei aktiven Mitgliedern nach Mitteilung des Vorstandes über die Aufnahme.
5. Der Mitgliedbeitrag ist jährlich zu entrichten. Der erste Mitgliedbeitrag wird vier Wochen nach Aufnahmebestätigung fällig. Die weiteren Mitgliedbeiträge sind bis zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.
6. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung verdienstvolle Förderer und Aktive in den Verein als Ehrenmitglieder auf Lebenszeit aufnehmen.
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